AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
TAFF S.à r.l. by WANDWERK

Fassadenwäsche, Terrassenreinigung, Natursteinreinigung, Dachreinigung, Solarreinigung, Alu- & Stahlreinigung ​ und Grabsteinreinigung.

ARTIKEL 1: ALLGEMEINES

1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch kurz als “AGB” bezeichnet) gelten für jegliche Leistungen, die Sie (im Folgenden auch “Auftraggeber” genannt) bei uns: TAFF, S.à r.l. Gesellschaft mit beschränkter Haftung Sitz: L-6314 Beaufort, 6, rue des Promenades H.R. Luxemburg: B 264335 Niederlassungsermächtigung: 10140078/0 im Folgenden auch “Auftragnehmer”, “wir”, “uns” oder jede Abwandlung davon genannt, in Auftrag geben, sowie jegliche daraus resultierenden vertraglichen und geschäftlichen Beziehungen sowie erbrachte Dienstleistungen.

2. Die vorliegenden AGB sind maßgebend und haben Vorrang vor jeglichen Kaufbedingungen (allgemeine oder besondere) und Angaben auf Dokumenten oder Unterlagen des Auftraggebers. Die AGB des Auftraggebers verpflichten uns nicht, es sei denn, wir hätten ausdrücklich und schriftlich deren Geltung zugestimmt. Unser Einverständnis kann in keinem Fall von dem Umstand abgeleitet werden, dass wir geschäftliche Beziehungen, selbst langfristiger Natur, mit dem Auftraggeber unterhalten, ohne dessen AGB beanstandet oder deren Anwendung ausdrücklich ausgeschlossen zu haben.

3. Die vorliegenden AGB gelten als Rahmenvereinbarung, auch für künftige Verträge mit dem Auftraggeber, ohne dass in jedem Einzelfall erneut auf deren Geltung hingewiesen werden muss.

ARTIKEL 2: VERTRAGSGEGENSTAND

1. Fassadenwäsche, Steinterrassen- und Natursteinreinigung: Leistungsinhalt und einzig geschuldeter Erfolg ist die Entfernung von Schmutz und Algenbefall sowie anschließendem Schutzauftrag an den durch den Auftraggeber bezeichneten Fassaden-, Steinterrassen-, Hof- und Natursteinflächen. Ausgeschlossen ist die Beseitigung von Verfärbungen und Verschmutzungen anderen Ursprungs (z.B. Wasser- oder Schimmelflecken, Graffiti, Farbrückstände, Anstriche, etc.).

2. Dachreinigung: Leistungsinhalt und einzig geschuldeter Erfolg ist die mechanische Entfernung von Schmutz und Befreiung von Algenbefall durch Reinigung im Niederdruckverfahren oder alternativ Auftrag eines Langzeitreiniger auf die Dachflächen.

3. Solarreinigung: Leistungsinhalt und einzig geschuldeter Erfolg ist die mechanische Entfernung von Schmutz mit Reinwasser.

4. Alu- & Stahlreinigung: Leistungsinhalt und einzig geschuldeter Erfolg ist die Entfernung von Schmutz von Alu- oder Stahlhaustüren und -fensterrahmen sowie Farbauffrischung durch Spezialreiniger.

5. Holzterrassenreinigung: Leistungsinhalt und einzig geschuldeter Erfolg ist die Entfernung von Schmutz, Algenbefall und alten Lacken. Auf Wunsch erfolgt eine Entgrauung und ein Ölen der Flächen (falls schadlos möglich).

6. Grabsteinreinigung: Leistungsinhalt und einzig geschuldeter Erfolg ist die mechanische Entfernung von Schmutz und Befreiung von Algen, Flechten und Harz durch Reinigung im Niederdruckverfahren.

7. Der Auftragnehmer schuldet dem Auftraggeber nicht die Herstellung einer farblich einheitlichen Fläche.

ARTIKEL 3: STROM- UND WASSERZUFUHR

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass das zur Leistungsausführung notwendige Nutzwasser sowie ein 230 V-Stromanschluss kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Der zur Leistungsausführung notwendige Wasser- und Stromverbrauch geht ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers.

ARTIKEL 4: ZUFAHRT/ZUGANG

1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Einsatzort (Zufahrt), sowie die zu reinigenden Flächen, frei zugänglich/erreichbar sind.

2. Sollte dies nicht gewährleistet sein und der Auftraggeber der Räumungsaufforderung nicht umgehend nachkommt oder nachkommen kann, ist es dem Auftragnehmer gestattet von dem vorliegenden Vertrag zurückzutreten, unbeschadet seines Rechts auf Schadenersatz gegenüber dem Auftraggeber.

ARTIKEL 5: UNDICHTIGKEITEN

1. Der Auftraggeber hat bei Fassadenreinigung dafür Sorge zu tragen, dass vor Einsatzbeginn sämtliche Türen, Tore, Fenster und andere Gebäudeöffnungen verschlossen sind und dass allgemein sämtliche Undichtigkeiten, durch die gegebenenfalls Reinigungswasser eindringen könnte, behoben sind. Auf besondere Gegebenheiten ist der Auftragnehmer gesondert hinzuweisen.

2. Eine Haftung des Auftragnehmers für Schäden, die durch Undichtigkeiten hervorgerufen werden (z.B. von Fenstern, Türen, Mauerwerk, etc.), sowie Beschädigungen an Dach- und Fassadenflächen, aufgrund ungenügender Haftung der Oberflächen, ist ausgeschlossen.

ARTIKEL 6: ANGEBOT

1. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend, es sei denn, diese wären ausdrücklich von uns als verbindlich gekennzeichnet worden.

2. Eine schriftliche Auftragsbestätigung seitens des Auftraggebers gilt als verbindliches Vertragsangebot, wobei wir uns das Recht vorbehalten, dieses Vertragsangebot ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3. Unbeschadet der Anwendung von Artikel

4. Absatz b) sind Kosten für die eventuelle Anlage von Zufahrtswegen oder das Freiräumen des Einsatzortes (diese Arbeiten werden mit dem Auftraggeber vorher besprochen) nicht in unseren Angeboten enthalten (insofern nicht gesondert aufgeführt). Gleiches gilt für eventuelle Mehrkosten, die auf besondere Umstände zurückzuführen sind, die uns bei Angebotserstellung nicht bekannt waren.

ARTIKEL 7: LEISTUNGSBEGINN

1. Mündlich vereinbarte Termine für den Leistungsbeginn oder die Fertigstellung sind unverbindlich.

2. Falls das Datum des Leistungsbeginns oder der Fertigstellungstermin nicht eingehalten werden kann, entsteht dem Auftraggeber daraus keinerlei Schadenersatzanspruch oder das Recht, den Vertrag vorzeitig aufzulösen, es sei denn es käme zu unverhältnismäßig langen Verzögerungen. In diesem Falle ist der Auftraggeber jedoch dazu verpflichtet, die Leistungsausführung per Einschreiben anzumahnen und dem Auftragnehmer eine letzte, angemessene Frist einzuräumen.

3. Sollte der Beginn der Arbeiten bzw. die Fertigstellung aufgrund von höherer Gewalt oder nicht durch uns zu verantwortenden Gründen (Unfall, Brand, Epidemien oder Pandemien, Streiks, Witterung,…) oder aus Sicherheitsgründen nicht möglich oder vertretbar sein, behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Auftraggeber aus diesem Umstand ein Recht auf Schadenersatz oder Vertragserfüllung entsteht.

ARTIKEL 8: WICHTIGER HINWEIS

Während der Reinigung und einige Zeit danach finden sich auf Fensterbänken, Balkonen, Terrassen und Hofflächen unvermeidbare Schmutzrückstände sowie Wasserflecken. Wir empfehlen Ihnen, diese unmittelbar zu beseitigen. Für Verschmutzungen und Schäden, die auf diese Rückstände bzw. auf herabtropfenden Schmutz sowie Reinigungsmittel zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Haftung.

ARTIKEL 9: PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1. Insofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Preise.

2. Die in den von uns als verbindlich gekennzeichneten Angeboten vermerkten Preise sind lediglich während einer Frist von 30 Tagen ab Ausstellungsdatum bindend und verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer.

3. Insofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist jede Rechnung zahlbar innerhalb von 8 Tagen, ohne Skonto oder andere Nachlässe.

4. Wir sind dazu berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung vom Auftraggeber zu verlangen und das Zustandekommen des Vertrages von der vorherigen, vollständigen Begleichung dieser Zahlung abhängig zu machen.

5. Jede Nichtbeachtung der Zahlungsfrist bewirkt von Rechtswegen und ohne vorherige Mahnung die unmittelbare Fälligkeit des/der ausstehenden Saldos/Saldi. Ab diesem Zeitpunkt werden Verzugszinsen zu dem in Luxemburg anwendbaren gesetzlichen Zinssatz berechnet. In diesen Fällen behalten wir uns ebenfalls das Recht vor, die Ausführung der noch laufenden Aufträge auszusetzen bis zur vollständigen Zahlung der noch ausstehenden Beträge, ohne dass dem Auftraggeber aus diesem Umstand irgendein Anspruch, einschließlich des Rechts auf Schadenersatz, entstehen würde. 6. Die entstandenen Mahn- und Eintreibungskosen gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden an diesen weiterberechnet, wobei ein Mindestbetrag von 40,00 € gilt.

ARTIKEL 10: MÄNGELPRÜFUNG UND HAFTUNG

1. Unmittelbar nach Abschluss werden die Arbeiten schriftlich abgenommen. Offensichtliche Mängel oder Beanstandungen sind zu diesem Zeitpunkt anzuzeigen. Die Abnahme kann auch formfrei oder stillschweigend erfolgen. Dies gilt als erwiesen, wenn der Auftraggeber innerhalb einer Zeitspanne von 7 Tagen nach Leistungsausführung keinerlei Vorbehalte oder Beanstandungen vorbringt.

2. Wir haften lediglich im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungspflichten und -fristen. Unsere Haftungspflicht greift lediglich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits. Die Entschädigung, die wir ggf. im Rahmen unserer Gewährleistungspflicht zahlen müssen, kann nicht die Auftragssumme übersteigen und deckt weder Mängelfolgeschäden noch indirekte Schäden ab. Ausgenommen von diesen Beschränkungen ist unsere gesetzliche Haftung für den Tod oder bei Körperschäden eines Verbrauchers, insofern dieser/diese durch unsere Handlung oder Unterlassung verursacht wurde(n).

ARTIKEL 11: GARANTIE

1. Es kann aufgrund biologischer und physikalischer Gegebenheiten keine Garantie gegen Neuverschmutzung gewährt werden. Dies gilt für alle Leistungen.

ARTIKEL 12: VERSCHIEDENES

1. Sollten Bestimmungen der vorliegenden AGB unwirksam, nichtig oder unvollständig sein bzw. werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt den unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen. Gleiches gilt für Vertragslücken.

2. Sämtliche möglichen Streitfälle bezüglich der Gültigkeit, der Auslegung, der Ausführung, der Kündigung oder der Auflösung vorliegenden Vertrages unterliegen ausschließlich der Zuständigkeit der luxemburgischen Gerichte. Vorliegender Vertrag unterliegt der luxemburgischen Gesetzgebung.

3. Sollte der Auftraggeber nicht der deutschen Sprache mächtig sein, kann ihm auf dessen Anfrage hin eine ins Französische übersetzte Fassung der vorliegenden AGB zur Verfügung gestellt werden. Im Falle von Abweichungen zwischen den verschiedenen Sprachversionen ist die deutsche Fassung ausschlaggebend.

Information pour nos clients francophones:

Si vous ne maîtrisez pas la langue dans laquelle les présentes CG sont rédigées vous avez le droit d’obtenir, sur simple demande, une traduction française des présentes conditions.

JETZT
GEWERBLICH ODER
ALS GEMEINDE

Kontakt aufnehmen

Produkt
Datenschutz

JETZT

KONTAKT AUFNEHMEN

Produkt
Datenschutz

JETZT DIE AKTUELLE

TAFF BROSCHÜRE

BESTELLEN

100% kostenfrei und unverbindlich.

Datenschutz

JETZT

GRATIS TESTFLÄCHE

SICHERN

100% kostenfrei und unverbindlich.

Datenschutz
TAFF INDEPENDENCE

PRODUKT­BESCHREIBUNG

TAFF INDEPENDENCE entfernt selbststätig ohne Hochdruck, Wasser oder mechanische Einwirkung Oberflächenschmutz aller Art (Grünspan, Algen, Moos, Flechten, Vogelkot und andere organische Verschmutzungen) von allen wasserträglichen Untergründen. Neuverschmutzung wird vermieden.

WIE SCHNELL WIRKT TAFF INDEPENDENCE?

Die sichtbare Reaktion ist abhängig von der Beschaffenheit des Untergrunds und der Temperatur und kann ggf. erst nach mehreren Wochen ersichtlich sein. Die nachhaltige Schutzunktion wirkt mehrere Jahre.

WO KANN MAN TAFF INDEPENDENCE ANWENDEN?

TAFF INDEPENDENCE ist auf allen wasserverträglichen Untergründen anzuwenden: Gehwege, Pflaster, Terrassen, Stützmauern, Gabionen, Dachflächen, Betonziegel, Ziegel, Faserzement, Tontöpfe, Grabsteine, Kunststoff, Textildächer, Wintergärten, Markisen etc..

WIE WIRD TAFF INDEPENDENCE ANGEWENDET?

Grobe Verunreinigungen werden zunächst entfernt. TAFF INDEPENDENCE wird verdünnt (1:6) bei trockener Witterung satt aufgebracht durch Sprühen oder Streichen. Bei stark saugendem Untergrund muss der Vorgang eventuell wiederholt werden. Der Untergrund soll mindestens 12 Stunden nach Anwendung nicht nass werden um die Reaktion aktiv zu halten. Die gelösten Organismen und Verschmutzungen werden durch die Bewitterung schonend nach und nach entfernt.

IST TAFF INDEPENDENCE GEFÄHRLICH FÜR DEN MENSCHEN?

TAFF INDEPENDENCE ist säure- und chlorfrei, kann aber dennoch auf der Haut Verätzungen verursachen. Daher sind bei der Anwendung Schutzkleidung, -brille und -handschuhe zu tragen. Während der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. Dämpfe nicht einatmen.

TAFF PROTECT

PRODUKT­BESCHREIBUNG

Der neue Pflastersteinschutz TAFF PROTECT ist ein auf mineralischen Zutaten basierender Witterungsschutz für Pflastersteine, Gehweg-/Terrassenplatten, Betonböden/- mauern und Natursteine (auch für Dachpfannen und Dachsteine geeignet). Er sorgt für eine Verfestigung des Materials, füllt Mikrorisse und verschließt offene Poren. Mit TAFF PROTECT wird die Fläche deutlich widerstandsfähiger gegenüber Umwelteinflüssen und unempfindlicher gegenüber Neuverschmutzungen. Die hydrophobierende Wirkung sorgt dafür, dass kein Wasser in das Material eindringen kann und erhöht damit die Lebensdauer. Mit TAFF PROTECT bildet sich ein dünner Wasserfilm, der sehr schnell abtrocknet und somit keine Grundlage für anhaften Schmutz bildet. Darüber hinaus ist TAFF PROTECT oleophob eingestellt (fluorfrei!), d.h. es besitzt eine schmutzabweisende Wirkung gegenüber fett- und ölhaltigen Verschmutzungen. Der Schmutz bleibt nur oberflächlich und kann einfacher wieder entfernt werden. Die Behandlung mit TAFF PROTECT führt zu einem deutlich längeren Schutz gegenüber witterungsbedingten Verschmutzungen.

WAS IST IN TAFF PROTECT ENTHALTEN?

Der Witterungsschutz TAFF PROTECT enthält Kaliumsilikat, Kieselsäure, Lithiumsalz, Dimethylsiloxan und Kaliummethylsilantriolat.

WIE LANGE HÄLT DER WITTERUNGSSCHUTZ?

Eine erneute Verschmutzung lässt sich selbstverständlich nicht verhindern und der Zeitpunkt wird stark von äußeren Faktoren beeinflusst. Einen optimalen Schutz vor den Umwelteinlüssen durch Industrie und Auto gibt es nicht. Eine Imprägnierung zum Beispiel mit TAFF PROTECT sorgt jedoch dafür, dass die Schmutzpartikel, Fette und Öle schlecht an den Terrassensteinen/Hofflächen haften und vom Regen weggespült werden. Organischen Verschmutzungen wie Algen, Pilze und Moos wird sehr gut vorgebeugt.

IST TAFF PROTECT SCHÄDLICH FÜR DIE UMWELT?

Bei sachgemäßer Verwendung gibt es keine Beeinträchtigung der Umwelt. TAFF PROTECT wird nur auf den zu schützenden Flächen verwendet und gelangt nicht in den Boden. Reste des Schutzmittels werden der Problemabfallentsorgung zugeführt.

IST TAFF PROTECT GEFÄHRLICH FÜR DEN MENSCHEN?

Anwender müssen Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz und Gesichtsschutz tragen. Für Bewohner des Objektes oder Passanten ist dies nicht erforderlich. Der unmittelbare Kontakt mit dem Produkt kann bei unsachgemäßer Handhabung zu Hautreizungen führen. Bei Kontakt mit den Augen sind diese einige Minuten behutsam mit Wasser zu spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen sollten nach Möglichkeit entfernt werden und die Augen weiter gespült werden.

TAFF STAR

PRODUKT­BESCHREIBUNG

TAFF STAR ist ein alkalischer Reiniger, der für atmosphärische Verschmutzungen entwickelt wurde. Insbesondere in urbanen Regionen mit viel Industrie und Autoverkehr sammeln sich an der Fassade mit der Zeit Feinstaub und Rußpartikel an. Für solche Verschmutzungen ist ein Reinigungsmittel mit starkem Lösungsvermögen gegenüber fettigen Ruß- und Staubpartikeln erforderlich. TAFF STAR erfüllt genau diese Anforderungen und ist daher eine optimale Ergänzung zu dem bewährten TAFF ACTION.

WAS IST IN TAFF STAR ENTHALTEN?

Das Reinigungsmittel ist eine perfekte Mischung aus verschiedenen Waschsubstanzen, Komplexbildnern und Korrosionsinhibitoren. Es handelt sich hierbei um ein Konzentrat.

WIE LANGE HÄLT DAS REINIGUNGSERGEBNIS?

Eine erneute Verschmutzung lässt sich selbstverständlich nicht verhindern und der Zeitpunkt wird stark von äußeren Faktoren beeinflusst. Einen optimalen Schutz vor den Umweltverschmutzungen von Industrie und Auto gibt es nicht. Eine Imprägnierung zum Beispiel mit TAFF PRESERVE sorgt jedoch dafür, dass die Schmutzpartikel schlecht an der Fassade haften und vom Regen weggespült werden. Im Einzelfall muss vor Ort entschieden werden, welcher Fassadenschutz der sinnvollste ist.

IST TAFF STAR SCHÄDLICH FÜR DIE UMWELT?

Alle Inhaltsstoffe von TAFF STAR sind biologisch abbaubar.

IST TAFF ACTION GEFÄHRLICH FÜR DEN MENSCHEN?

Der unmittelbare Kontakt mit dem Konzentrat kann bei unsachgemäßer Handhabung zu schwachen Hautreizungen führen. Die betroffene Person muss jedoch für längere Zeit mit großen Mengen dem Mittel ausgesetzt sein. Sprühnebel im Auge oder auf der Haut ist unangenehm, aber bei geringen Mengen nicht besorgniserregend. Bei einem direkten, konzentrierten Strahl ins Auge sind aber unbedingt spülende Maßnahmen erforderlich. Eine persönliche Arbeitsschutzausrüstung (passende Arbeitskleidung, Schutzbrille, Schutzhandschuhe und ggf. Mundschutz) sollte jeder Anwender verwenden, da diese täglich mit Reinigungsmitteln in Kontakt kommen. Für Bewohner des Objektes oder Passanten ist dies nicht erforderlich.

TAFF ACTION

PRODUKT­BESCHREIBUNG

TAFF ACTION ist ein außergewöhnliches Reinigungsmittel für jegliche Art von Putz- und Steinfassaden. In dem Produkt steckt eine jahrelange Entwicklung und über zehn Jahren Erfahrung in der Anwendung. TAFF ACTION lässt die schwarz-grünen und zum Teil rötlichen Verfärbungen von der Fassade verschwinden und hinterlässt im wahrsten Sinne des Wortes ein porentief sauberes Ergebnis. Eine weitere Besonderheit - und damit einzigartig in seiner Klasse - sind seine materialschonenden Eigenschaften.

WAS IST IN TAFF ACTION ENTHALTEN?

Der Hauptbestandteil ist sogenanntes „Aktiv-Chlor“. Genau wie bei hartnäckigen Schmutzflecken auf weißen Textilien, lässt es die unansehnlichen Verfärbungen von der Fassade verschwinden. Weitere Inhaltsstoffe sind spezielle Korrosionsinhibitoren, die weitestgehend die Korrosion an Aluminium, Kupfer und verzinktem Stahl bei einem normalen Reinigungsvorgang unterdrücken. Wo andere Reinigungsmittel auf aktiv Chlor-Basis Schäden hinterlassen, ist TAFF ACTION besonders materialschonend.

WIE LANGE HÄLT DAS REINIGUNGSERGEBNIS?

Eine erneute Verschmutzung lässt sich selbstverständlich nicht verhindern und der Zeitpunkt wird stark von äußeren Faktoren beeinflusst. Unabhängige Studien haben jedoch gezeigt, dass der TAFF PRESERVE die saubere Fassade mehr als doppelt so lange erhält als ohne entsprechenden Schutz. Das kann in der Praxis drei bis fünf Jahre bedeuten. Übrigens, es ist egal ob die Fassade gereinigt oder neu gestrichen wurde, die Wahrscheinlichkeit einer Neuverschmutzung ist gleich und kann nur durch den Fassadenschutz beeinflusst werden.

IST TAFF ACTION SCHÄDLICH FÜR DIE UMWELT?

Wie bei jedem professionellen Reinigungsmittel, muss die Anwendung von TAFF ACTION der Fachfirma überlassen werden. Dabei sollte immer nur in Verbindung mit dem Auffangen des Fassadenabwassers gearbeitet werden. Nur so kann eine umweltschonende Reinigung gewährleistet werden. TAFF ACTION wurde für die großflächige Behandlung von Fassaden entwickelt und dementsprechend sind die Inhaltsstoffe so gering konzentriert, dass auch im Fall der Fälle keine Gefährdung für die Umwelt zu erwarten ist. Das Mittel zerfällt im Boden rasch in Wasser, Sauerstoff und Kochsalz. Auch wenn das TAFF ACTION in geringen Mengen (z.B. durch Sprühnebel) auf Pflanzen oder Gegenstände gelangen sollte, sind keine langfristigen Schäden zu befürchten. Das TAFF Reinigungsteam sorgt dafür, dass Grünflächen, Büsche und Gemüsegärten vor und nach der Reinigung gewässert oder mit Planen abgedeckt werden.

IST TAFF ACTION GEFÄHRLICH FÜR DEN MENSCHEN?

Der unmittelbare Kontakt mit TAFF ACTION kann bei unsachgemäßer Handhabung zu Hautreizungen führen. Die betroffene Person muss jedoch für längere Zeit mit großen Mengen dem Mittel ausgesetzt sein. Sprühnebel im Auge oder auf der Haut ist unangenehm, aber bei geringen Mengen nicht besorgniserregend. Bei einem direkten, konzentrierten Strahl ins Auge sind aber unbedingt spülende Maßnahmen erforderlich. Der bei der Reinigung manchmal auftretende „Chlorgeruch“ ist nicht schädlich, da im Außenbereich naturgemäß eine sehr gute Lüftung gegeben ist. Fenster müssen nicht zuletzt auch aus diesem Grund während der Reinigung geschlossen sein, damit der Geruch nicht in den Innenbereich eindringt. Falls der Geruch im Haus wahrnehmbar sein sollte, kann es sich nur um eine sehr geringe Konzentration handeln (vergleichbar mit einem Schwimmbad, der Geruchsschwellenwert ist sehr gering). Das TAFF Reinigungsteam verwendet jedoch einen Duftstoff, der den unangenehmen Geruch überdeckt. Es besteht eine Beziehung zwischen dem Chlorgeruch und der Verschmutzung auf der Fassade. Je höher der Verschmutzungsgrad ist, desto intensiver kann der Geruch wahrgenommen werden.

WAS KANN BEI DER REINIGUNG MIT TAFF ACTION SCHIEFGEHEN?

Jede Fassade ist anders! Trotz Probefläche kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Verschmutzungen an einem anderen Bereich der Fassade hartnäckiger sind und nicht zu 100 % beseitigt werden können. Auch bei unsachgemäßer Anwendung kann es trotz Korrosionsinhibitoren vorkommen, dass es zu Schäden an besonders empfindlichen Metallelementen kommt. Solche Schäden lassen sich in der Regel durch einfaches Polieren beseitigen. Damit es nicht so weit kommt, werden die TAFF Reinigungstechniker entsprechende Vorsichtsmaßnamen ergreifen (z.B. empfindliche Bauteile abkleben).

WAS IST, WENN DIE FASSADE SPÄTER ANGESTRICHEN WIRD?

Die Anwendung von TAFF ACTION hat nach dem Abspülen keinen Einfluss auf einen eventuell anschließenden Farbanstrich. Auch TAFF PRESERVE hat keinen Einfluss darauf.

TAFF PRESERVE

PRODUKT­BESCHREIBUNG

TAFF PRESERVE ist ein Desinfektionsmittel für Putzfassaden sowie angestrichene Fassaden aller Art.TAFF PRESERVE haftet an der Fassade und dringt tief in die Poren ein.Es hemmt effektiv den erneuten Befall von Algen und Schimmel und sorgt damit für einen lang anhaltenden Schutz. TAFF PRESERVE wird direkt nach der Reinigung mit TAFF ACTION aufgetragen.

WAS IST IN TAFF PRESERVE ENTHALTEN?

TAFF PRESERVE enthält einen WIrkstoff, der die Stoffwechselfunktionen der Mikroorganismen stört und somit die Ausbreitung verhindert.

WIE LANGE HÄLT DAS REINIGUNGSERGEBNIS?

Unabhängige Studien haben gezeigt, dass TAFF PRESERVE die saubere Fassaden mehr als doppelt so lange erhält als ohne entsprechenden Schutz. In der Praxis also fünf bis sechs Jahre. Übrigens, es ist egal, ob die Fassade gereinigt oder neu gestrichen wurde - die Wahrscheinlichkeit einer Neuverschmutzung ist gleich und kann nur durch den Fassadenschutz beeinflusst werden.

IST TAFF PRESERVE SCHÄDLICH FÜR DIE UMWELT?

TAFF PRESERVE wurde für die großflächige Behandlung von Fassaden entwickelt und dementsprechend ist der Wirkstoff so gering konzentriert, dass bei ausreichender Wirkung der Umwelteintrag sehr gering gehalten wird.

IST TAFF PRESERVE GEFÄHRLICH FÜR DEN MENSCHEN?

TAFF PRESERVE wirkt gezielt auf Mikroorganismen. Für höhere Lebewesen wie Mensch und Tier besteht keine Gefährdung.

WAS KANN BEIM AUFTRAGEN MIT TAFF PRESERVE SCHIEFGEHEN?

Wenn Stellen vergessen wurden, besteht die Gefahr, dass es dort zu verfrühtem Algenund Pilzbefall kommt.

WAS IST, WENN DIE FASSADE SPÄTER EINMAL ANGESTRICHEN WIRD?

Auf die Beschaffenheit der Fassadenoberfläche direkt oder Eigenschaften wie Wasserdampfdiffusion und Wärmedurchgang hat TAFF PRESERVE keinen Einfluss. Auch ein späterer Neuanstrich ist ohne Probleme möglich.